Informationen zur Coronakrise
Finanzielle Unterstützung und Förderung von Künstler:innen von der IG Bildende Kunst
Land Tirol
COVID-19 Soforthilfefonds – Arbeitsstipendien
Die Arbeitsstipendien für freischaffende Künstler:innen aller Sparten sind verlängert worden.
Die wichtigsten Informationen/Neuerungen zu den Arbeitsstipendien:
Verlängerung der Bezugsdauer auf max. 6 Monate, d.h. max. € 6.000,-
(Zeitraum: 1. März bis 31. August 2021; dieser Zeitraum ist im Antragsformular als Projektzeitraum anzugeben!)
Kunstschaffende, die 2020 ein Arbeitsstipendium des Landes erhalten haben, können sich für 2021 wieder bewerben.
Bewerbungsfrist: ab sofort bis 20.01.2021
Vergabe über Juryempfehlung (Hinweis: Der Jury werden nur vollständige und rechtzeitig eingelangte Bewerbungen vorgelegt.)
Vom Juryergebnis werden die Teilnehmer:innen bis Ende Februar 2021 schriftlich informiert. Im Fall der Zusage wird das Stipendium als Einmalzahlung sofort ausbezahlt.